Eine zügige Bearbeitung der richterlichen Fragestellungen, damit die Belastungen durch die Begutachtung, insbesondere für die Kinder, möglichst gering bleiben.
Die Mitteilung der zu erwartenden Bearbeitungsdauer bei Auftragsanfrage.
Regelmäßige Sachstandsmitteilungen an das Gericht.
In Absprache mit dem Gericht, die Anbahnung von Lösungswegen mit den beteiligten Institutionen vor Ort. Empfehlungen werden hierdurch praktikabel und vor allem umsetzbar.
Regelmäßige kollegiale Intervisionen, Mitgliedschaft im interdisziplinären Arbeitskreis "Hamburger Praxis", Fortbildungen im Rahmen des Kolloquiums der föderativen Weiterbildung der
Rechtspsychologie (BDP/DGPs).